Athletenauswahl im TEAM HAMBURG London
Rahmenbedingungen
• Die Anzahl der geförderten Athleten ist grundsätzlich abhängig vom Budget.
• Förderkategorie I (monatlich 450,- €).
• Förderkategorie II (monatlich 200,- €).
• Bei Leistungsgleichheit werden die Schwerpunktsportarten (Hockey, Schwimmen, Beach-Volleyball und Rudern) bei der Aufnahme vorrangig behandelt.
Fördervoraussetzungen
• Zugehörigkeit zu einem aktuellen A-, B- oder C-Bundeskader einer Olympischen, oder Paralympischen Sportart.
• Startrecht und Mitgliedschaft für/in einem Verein oder Verband, der dem Hamburger Sportbund angeschlossen ist.
• Lebensmittelpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg und/oder Zuordnung zum Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein.
• Erfüllung der Kriterien zur Einstufung in eine Förderkategorie des TEAM HAMBURG.
• Aufnahme in das TEAM HAMBURG durch den Vorstand.
• Anerkennung und Unterzeichnung der Athletenvereinbarung für das TEAM HAMBURG.
Förderkriterien
• Förderkategorie I:
• Aktuell benannte A-Kader (in Ausnahmen B-Kader) aus Olympischen oder Paralympischen Sportarten und
• Erfolge (mindestens Endlaufteilnahmen oder vergleichbare Ergebnisse) bei internationalen Kriteriumswettkämpfen (OS, WM, EM) in der vergangenen Saison.
• In Mannschaftssportarten werden nur A-Kader gefördert.
• Förderkategorie II:
• Aktuell benannte mindestens C-Kader aus Olympischen oder Paralympischen Sportarten, mit Perspektive OS 2016 und
• Teilnahme an einem internationalen Zielwettkampf (JWM, JEM, EYOF, YOG) in der vergangenen Saison.
• Athleten die aus der Förderkategorie I ausscheiden, da sie sich nicht für OS 2012 qualifiziert haben, aber eine Perspektive für OS 2016 aufweisen.
Antragsverfahren
• Die Athleten erstellen Anträge auf vorgegebenen Bögen und stellen dadurch alle relevanten Informationen nachprüfbar zusammen. Der betreffende Verein und Landesfachverband müssen den Antrag bei der Antragsstellung zur Kenntnis genommen haben.
Auswahlverfahren
• Über die Aufnahme und Verbleib in das TEAM HAMBURG, die Art und die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand.
• Es gibt zwei Evaluierungszeitpunkte pro Jahr (Februar und Oktober)
• In dem letzten Jahr vor den Olympischen und Paralympischen Spielen folgt eine sofortige Aufnahme in die Förderkategorie I, wenn die offizielle Nominierung für die Olympischen oder Paralympischen Spiele erreicht worden ist.
Sonstiges
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
• Ebenso besteht kein Anspruch auf Förderung, sofern das Einkommen oder Vermögen der zu fördernden Sportler nach billigem Ermessen durch den Vorstand offenkundig die Förderung nicht rechtfertigt.
Aufnahmenatrag für Athleten: